Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Lumaid und Zusatzleistungen
1. Anwendungsbereich
1.1 Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der mayven GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 57743, mit der Geschäftsanschrift Ringstraße 4-6, 63179 Obertshausen („mayven“) für die Nutzung von lumaid („Plattform“) durch Unternehmen („Kunden“) und ergänzende Dienstleistungen („Zusatzleistungen“).
1.2 Die Plattform unterstützt Unternehmen bei der Erkennung, Dokumentation, Bewertung und Steuerung der Nutzung von Anwendungen und Diensten mit Funktionen künstlicher Intelligenz (KI-Tools).
1.3 Die Zusatzleistungen werden durch mayven nach Maßgabe des jeweiligen Angebots erbracht und richten sich nach den individuellen Anforderungen des Kunden. Zusatzleistungen können insbesondere die technische Einrichtung und Integration der Plattform, die Konfiguration von Richtlinien und Hinweisen, die Anpassung von Tool- und Risikokatalogen, Beratungsleistungen, Schulungen, Workshops und sonstige Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der KI-Governance umfassen.
1.4 Für die Nutzung der Plattform und der Zusatzleistungen müssen Kunden mit mayven einen Vertrag gem. Ziffer 3 abschließen.
1.5 mayven bietet seine Plattform und Zusatzleistungen ausschließlich Kunden an, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
1.6 Diese AGB gelten, soweit die Parteien im Vertrag gem. Ziffer 3 keine abweichenden Regelungen vereinbart haben. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertragsverhältnisses, wenn mayven ihrer Geltung in Textform zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn mayven in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.
2 Vertragsgegenstand
2.1 Die Plattform wird als Software-as-a-Service-Anwendung bereitgestellt. Sie besteht insbesondere aus einer webbasierten Administrations- und Auswertungsoberfläche sowie, soweit im Angebot vereinbart, aus einer Browser-Erweiterung oder einer vergleichbaren Client-Komponente, die auf den vom Kunden verwalteten Endgeräten oder Browsern eingesetzt wird. Art und Umfang der bereitgestellten Komponenten, die unterstützten Systemumgebungen und der konkrete Funktionsumfang ergeben sich aus dem Angebot und diesen AGB. Änderungen während der Vertragslaufzeit richten sich nach Ziffer 7.
2.2 Der Kunde kann von ihm autorisierten Personen administrative Nutzerkonten für die Plattform zuweisen („Administratoren“). Beschäftigte oder sonstige Endnutzer des Kunden können, soweit dies für die vereinbarten Funktionen erforderlich ist, mit der auf den Endgeräten oder in den Browsern bereitgestellten Client-Komponente interagieren, ohne selbst über ein administratives Nutzerkonto verfügen zu müssen. Die Anzahl der zulässigen Administratoren, Endgeräte, Beschäftigten, Organisationseinheiten oder sonstigen lizenzierten Einheiten richtet sich nach dem Angebot.
2.3 Der Inhalt der Zusatzleistungen richtet sich nach dem im Vertrag gem. Ziffer 3 festgelegten Leistungsumfang.
2.4 Für die Nutzung der Plattform und die Zusatzleistungen zahlt der Kunde mayven die gem. Ziffer 10.1 vereinbarte Vergütung.
3 Vertragsschluss und Abschluss dieser AGB
3.1 Auf Anfrage des Kunden schickt mayven dem Kunden ein verbindliches Angebot („Angebot“) für die Nutzung der Plattform als SaaS und, sofern angefragt, die Zusatzleistungen, welches mindestens den Leistungsumfang, die Vertragslaufzeit, einen Verweis/Link auf diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag enthält. Durch Annahme des Angebots in Textform, insbesondere durch Unterzeichnung, elektronische Signatur oder ausdrückliche Bestätigung per E-Mail, nimmt der Kunde das Angebot einschließlich dieser AGB an. Der Nutzungsvertrag („Vertrag“) kommt mit Zugang der Annahmeerklärung bei mayven zustande.
3.2 Zusatzleistungen können vom Kunden auch nach Abschluss des Vertrages angefragt werden. mayven unterbreitet dem Kunden hierzu ein gesondertes Angebot. Für den Vertragsschluss über die Zusatzleistungen gilt Ziffer 3.1 entsprechend, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
3.3 Sofern das Angebot abweichende Regelungen zu diesen AGB enthält, gilt das Angebot vorrangig.
4 Funktionen und Nutzung der Plattform
4.1 Die Plattform stellt Funktionen zur Analyse, Dokumentation und Steuerung der Nutzung von KI-Tools im Unternehmen bereit.
4.2 Die Darstellung von Nutzungsinformationen erfolgt auf aggregierter Ebene oder auf Ebene der erkannten KI-Tools. Eine Zuordnung der Nutzung zu einzelnen Beschäftigten, die Erstellung individueller Nutzungsprofile sowie eine personenbezogene Bewertung des Verhaltens oder der Leistung einzelner Beschäftigter sind nicht Bestandteil des vertragsgemäßen Leistungsumfangs.
4.3 Die von der Plattform bereitgestellten Risikoeinstufungen, Hinweise, Klassifizierungen und Handlungsempfehlungen stellen standardisierte und gegebenenfalls automatisiert erzeugte Erstindikationen auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen dar. Die Risikobewertung erfolgt dabei ganz oder teilweise unter Einsatz von Verfahren künstlicher Intelligenz. Trotz fortlaufender Überprüfung, Optimierung und Aktualisierung können diese Verfahren insbesondere aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder nicht aktueller Informationen Fehler, Ungenauigkeiten oder unzutreffende Ergebnisse erzeugen. Die Ergebnisse stellen daher lediglich Erstindikationen dar. Sie ersetzen keine rechtliche, datenschutzrechtliche, arbeitsrechtliche, informationssicherheitsrechtliche oder regulatorische Prüfung des konkreten KI-Tools und seines vorgesehenen Einsatzes. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, vor der Freigabe oder Nutzung eines KI-Tools die für seinen konkreten Anwendungsfall erforderlichen Prüfungen und Entscheidungen durchzuführen. Die Nutzung der Plattform ersetzt insbesondere nicht die eigenverantwortliche Prüfung und Umsetzung der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, des Betriebsverfassungsgesetzes oder sonstiger gesetzlicher, regulatorischer oder unternehmensinterner Vorgaben.
4.4 Die über die Plattform erkannten, dargestellten oder empfohlenen KI-Tools werden regelmäßig von unabhängigen Drittanbietern betrieben. mayven ist nicht Anbieter oder Vertragspartner dieser KI-Tools und übernimmt keine Verantwortung für deren Verfügbarkeit, Funktionalität, Sicherheit, Datenschutzbedingungen, Preise, Inhalte oder sonstige Vertragsbedingungen. Zwischen dem Kunden und mayven kommt durch die Erkennung, Darstellung oder Empfehlung eines KI-Tools kein Vertrag über dessen Nutzung zustande. Die Verantwortung von mayven für die vertragsgemäße Bereitstellung der Plattform und für die mit der vertraglich geschuldeten Sorgfalt erstellten Informationen und Einstufungen bleibt unberührt.
4.5 mayven räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung durch die vom Kunden autorisierten Administratoren sowie, soweit vereinbart, die Installation und vertragsgemäße Verwendung der von mayven bereitgestellten Browser-Erweiterung oder sonstigen Client-Komponente auf den vom Kunden verwalteten Endgeräten. Die Anzahl der zulässigen Administratoren, Endgeräte, Beschäftigten, Organisationseinheiten oder sonstigen lizenzierten Einheiten ergibt sich aus dem Angebot.
4.6 Der Kunde darf die Plattform nicht:
(a) anderen als den nach dem Vertrag autorisierten Administratoren, Endnutzern oder vom Kunden ordnungsgemäß eingesetzten und zur Vertraulichkeit verpflichteten Dienstleistern zugänglich machen;
(b) vermieten, verleasen, vertreiben, unterlizenzieren, verkaufen, übertragen oder für betriebsfremde Zwecke nutzen;
(c) außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung vervielfältigen, modifizieren, anpassen oder davon abgeleitete Werke erstellen;
(d) zurückentwickeln, disassemblieren, dekompilieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode, nicht öffentlich dokumentierte Schnittstellen oder zugrunde liegende technische Strukturen zu ermitteln;
(e) technische Schutzmaßnahmen, Zugriffsbeschränkungen oder Nutzungsbegrenzungen umgehen oder beeinträchtigen;
(f) Haftungsausschlüsse, Urhebervermerke oder sonstige rechtliche Hinweise entfernen oder verfälschen.
Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht, soweit die jeweilige Handlung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausdrücklich zulässig ist und vertraglich nicht wirksam ausgeschlossen werden kann.
4.7 mayven stellt die Plattform am vereinbarten technischen Übergabepunkt bereit. Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der technische Übergabepunkt die Schnittstelle der von mayven betriebenen Plattform zum öffentlichen Kommunikationsnetz.
4.8 Der Kunde ist für die Bereitstellung, Sicherheit, Konfiguration und den ordnungsgemäßen Betrieb seiner Endgeräte, Browser, Netzwerke, Internetzugänge, Geräteverwaltungs- und Sicherheitslösungen sowie sonstiger für die Nutzung erforderlicher Systemkomponenten verantwortlich. mayven ist nicht für Störungen oder Sicherheitsbeeinträchtigungen verantwortlich, die ausschließlich durch nicht unterstützte Systemumgebungen, fehlerhafte Konfigurationen oder Systeme des Kunden, öffentliche Kommunikationsnetze oder sonstige außerhalb des Verantwortungsbereichs von mayven liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere, soweit solche Umstände die Installation, Ausführung oder Kommunikation der Browser-Erweiterung oder einer sonstigen Client-Komponente verhindern oder beeinträchtigen.
4.9 mayven bleibt für die Sicherheit und vertragsgemäße Funktionsfähigkeit der von mayven betriebenen oder kontrollierten Komponenten der Plattform sowie für die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen verantwortlich. Die Haftung richtet sich nach Ziffer 8.
4.10 Soweit der Kunde oder seine Nutzer mayven freiwillig Feedback, Verbesserungsvorschläge, Fehlerbeschreibungen oder sonstige Rückmeldungen zur Plattform übermitteln, räumt der Kunde mayven hieran ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes sowie übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Prüfung, Weiterentwicklung und Verbesserung der Plattform erforderlich ist. Die Einräumung des Nutzungsrechts umfasst keine vertraulichen Informationen des Kunden und keine personenbezogenen Daten, soweit deren Nutzung für diesen Zweck nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.
4.11 „Kundendaten“ sind alle Daten, Inhalte, Konfigurationen, Richtlinien, Hinweise und sonstigen Informationen, die der Kunde oder seine Nutzer in die Plattform eingeben oder die durch die Plattform im Auftrag des Kunden erhoben und verarbeitet werden. Sämtliche Rechte an den Kundendaten verbleiben beim Kunden oder dem jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde räumt mayven für die Laufzeit des Vertrages ein nicht ausschließliches Recht ein, die Kundendaten zu verarbeiten, zu vervielfältigen und technisch zu nutzen, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, zur Vertragserfüllung, zur Gewährleistung der Sicherheit oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, gelten ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag und Ziffer 12. Alle Rechte an der Plattform, ihrer Software, ihrer technischen Architektur, den von mayven erstellten Tool-Katalogen, Klassifikationssystemen, Risikomodellen, Datenbankstrukturen, Auswertungslogiken und sonstigen Bestandteilen verbleiben bei mayven beziehungsweise den jeweiligen Lizenzgebern. mayven darf technische Betriebs-, Sicherheits- und Nutzungsdaten zur Bereitstellung, Abrechnung, Fehleranalyse und Absicherung der Plattform verwenden. Für statistische Auswertungen sowie zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Plattform darf mayven Daten nur verwenden, soweit diese zuvor wirksam anonymisiert oder so aggregiert wurden, dass weder der Kunde noch einzelne Nutzer oder Beschäftigte identifiziert werden können und keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden. mayven ist ferner berechtigt, solche wirksam anonymisierten oder ausreichend aggregierten Daten und die daraus gewonnenen Statistiken für eigene wirtschaftliche Zwecke, insbesondere zur Erstellung, Veröffentlichung und Vermarktung branchenbezogener Analysen, Benchmarks und Marketingmaterialien, zu nutzen und Dritten zugänglich zu machen. Eine Nutzung von Kundendaten zur Erstellung personenbezogener Profile oder zur Offenlegung kundenbezogener oder vertraulicher Informationen ist ausgeschlossen.
5 Verfügbarkeit, Wartung und Support
5.1 Soweit im Angebot kein abweichendes Service Level vereinbart ist, stellt mayven die produktiven Kernfunktionen der Plattform mit einer dem Stand der Technik sowie den Umständen des Einzelfalls angemessenen Verfügbarkeit am technischen Übergabepunkt bereit. Eine Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn produktive Kernfunktionen aufgrund eines Umstands aus dem Verantwortungsbereich von mayven vollständig ausfallen oder wesentlich eingeschränkt sind. Die ausdrücklich als Pilot-, Test-, Beta-, Early-Access- oder vergleichbare Vorabversion gekennzeichnet sind, sind von der Verfügbarkeitszusage ausgenommen. Für diese Funktionen strebt mayven eine nach den Umständen angemessene Verfügbarkeit an, ohne eine bestimmte Mindestverfügbarkeit zuzusagen.
5.2 Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben Zeiten unberücksichtigt, die auf folgende Umstände zurückzuführen sind:
(a) geplante Wartungsarbeiten, die dem Kunden mit angemessenem Vorlauf angekündigt wurden;
(b) dringende Wartungs- oder Sicherheitsmaßnahmen, deren vorherige Ankündigung aufgrund der Dringlichkeit nicht möglich oder nicht zumutbar ist;
(c) Störungen der Systeme, Netzwerke, Browser, Endgeräte, Internetzugänge oder Konfigurationen des Kunden;
(d) Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze oder sonstiger Infrastruktur außerhalb des Verantwortungsbereichs von mayven;
(e) höhere Gewalt, Cyberangriffe oder sonstige Ereignisse, die mayven trotz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen nicht verhindern konnte;
(f) eine vertragswidrige oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung durch den Kunden oder seine Nutzer;
(g) Ausfälle von Pilot-, Beta-, Test- oder Early-Access-Funktionen.
5.3 Der technische Support steht werktags von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr in der am Sitz von mayven geltenden Ortszeit zur Verfügung. Gesetzliche Feiertage am Sitz von mayven sind ausgenommen. Supportanfragen können über die im Angebot oder in der Plattform angegebene Supportadresse (hello@mayven.de) eingereicht werden. Anfragen außerhalb der Supportzeiten gelten am folgenden Werktag als eingegangen.
6 Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet,
(a) Zugangsdaten und administrative Nutzerkonten vor unbefugtem Zugriff zu schützen und nur den hierfür autorisierten Personen zur Verfügung zu stellen;
(b) mayven unverzüglich über einen vermuteten Missbrauch, eine unbefugte Nutzung oder eine Sicherheitsbeeinträchtigung der Plattform zu informieren;
(c) nur Daten, Texte, Bilder und sonstige Inhalte in die Plattform einzugeben, die dem geltenden Recht entsprechen, keine Rechte Dritter verletzen und für deren Verarbeitung der Kunde über die erforderlichen Rechte und Berechtigungen verfügt;
(d) seine Administratoren, Endnutzer und sonstigen zur Nutzung der Plattform berechtigten Personen zur Einhaltung der für sie einschlägigen Regelungen des Vertrages zu verpflichten;
(e) sicherzustellen, dass die technischen Komponenten der Plattform nur auf Endgeräten und in Systemumgebungen eingesetzt werden, zu deren Verwaltung und Konfiguration der Kunde berechtigt ist;
(f) vor der Einführung und Nutzung der Plattform alle erforderlichen datenschutzrechtlichen, arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen;
(g) betroffene Beschäftigte und sonstige Nutzer ordnungsgemäß über die Funktionsweise der Plattform und die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren;
(h) erforderliche Beteiligungs- und Mitbestimmungsverfahren, insbesondere gegenüber Betriebs- oder Personalräten, eigenverantwortlich durchzuführen;
(i) die Plattform und die daraus gewonnenen Informationen nicht zur individuellen Leistungs- oder Verhaltenskontrolle von Beschäftigten einzusetzen;
(j) aggregierte oder nicht personenbezogene Informationen aus der Plattform nicht mit anderen Informationen zusammenzuführen, um einzelne Beschäftigte zu identifizieren oder personenbezogene Nutzungsprofile zu erstellen;
(k) die in der Plattform hinterlegten Richtlinien, Freigaben, Hinweise, Alternativen und sonstigen kundenspezifischen Inhalte regelmäßig auf Richtigkeit und Aktualität zu überprüfen;
(l) Entscheidungen über die Freigabe, Beschränkung, Lizenzierung oder Untersagung von KI-Tools eigenverantwortlich zu treffen.
6.2 mayven ist berechtigt, technische Protokoll-, Betriebs- und Sicherheitsdaten im erforderlichen Umfang zu verarbeiten, um die Sicherheit, Stabilität und vertragsgemäße Nutzung der Plattform zu gewährleisten und vereinbarte Lizenz- und Nutzungsbeschränkungen durchzusetzen. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige, sicherheitsgefährdende oder vertragswidrige Nutzung, kann mayven den Kunden zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Soweit dies zur Abwehr einer unmittelbaren Sicherheitsgefahr, eines erheblichen Rechtsverstoßes oder eines fortdauernden Missbrauchs erforderlich ist, kann mayven betroffene Zugänge oder Funktionen vorübergehend sperren. mayven wird den Kunden über die Sperrung und deren Grund unverzüglich informieren. mayven ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen die Zurücksetzung von Zugangsdaten zu veranlassen oder betroffene Zugangsdaten zu deaktivieren.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, mayven erkennbare Mängel der Plattform unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen und den Mangel im Rahmen des Zumutbaren nachvollziehbar zu beschreiben. Der Kunde unterstützt mayven bei der Eingrenzung, Untersuchung und Behebung des Mangels, insbesondere durch die Bereitstellung erforderlicher Informationen über die betroffene Funktion, den Zeitpunkt des Auftretens und die verwendete Systemumgebung. mayven wird ordnungsgemäß gemeldete Mängel innerhalb eines unter Berücksichtigung ihrer Schwere, ihrer Auswirkungen und der technischen Möglichkeiten angemessenen Zeitraums untersuchen und beheben.
7 Anpassung der Plattform
7.1 mayven ist berechtigt, die Plattform während der Vertragslaufzeit anzupassen, zu aktualisieren und weiterzuentwickeln, soweit dies zur Verbesserung der Funktionalität, zur Gewährleistung der Sicherheit, zur Einhaltung gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen oder zur Anpassung an den Stand der Technik erforderlich oder sachlich gerechtfertigt ist. Die Durchführung solcher Maßnahmen kann die Verfügbarkeit der Plattform vorübergehend einschränken.
7.2 Anpassungen dürfen die im Angebot und in diesen AGB vereinbarten Kernfunktionen nicht wesentlich einschränken. Dies gilt nicht, soweit eine Einschränkung aufgrund zwingender gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen, einer konkreten Sicherheitsgefahr oder der Einstellung einer für die Plattform technisch erforderlichen Drittanbieterleistung unvermeidbar ist. mayven wird den Kunden über eine solche Einschränkung rechtzeitig informieren, soweit eine vorherige Information möglich und zumutbar ist, und eine zumutbare Ersatzlösung oder funktional vergleichbare Alternative anbieten. Kann mayven eine nicht nur vorübergehende wesentliche Einschränkung einer vereinbarten Kernfunktion nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums beseitigen oder durch eine funktional vergleichbare Alternative ausgleichen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht besteht nicht, wenn die Einschränkung unter Berücksichtigung des vereinbarten Gesamtleistungsumfangs für den Kunden nur unerheblich ist. mayven ist über die jeweilige Vertragslaufzeit hinaus nicht verpflichtet, die Plattform, einzelne Funktionen, Schnittstellen, Datenquellen oder sonstige Bestandteile der Plattform dauerhaft fortzuführen. Die Rechte des Kunden bei einer während der Vertragslaufzeit erfolgenden wesentlichen Einschränkung oder Einstellung vereinbarter Kernfunktionen bleiben hiervon unberührt.
7.3 mayven ist berechtigt, die Tool-Datenbank, Zuordnungen, Klassifikationen, Risikoindikationen und technischen Erkennungsmechanismen fortlaufend zu aktualisieren. Risikoeinstufungen und sonstige Angaben können sich insbesondere aufgrund neuer Informationen über Anbieter, Funktionen, technische Eigenschaften, Sicherheitsvorfälle oder rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Kundenspezifische Richtlinien, Freigaben und Entscheidungen werden durch solche Aktualisierungen nicht automatisch verändert. Erlangt mayven Kenntnis von einer konkreten und erheblichen Sicherheitsgefahr, kann mayven das betroffene KI-Tool mit einem zusätzlichen Sicherheitshinweis versehen oder unmittelbar betroffene Funktionen vorübergehend einschränken. mayven wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
8 Haftung und Schadenersatz
8.1 mayven haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von mayven, seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten dabei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist bei Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Kunde bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
8.2 Die verschuldensunabhängige Haftung von mayven nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit mayven den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die betreffende Beschaffenheit übernommen hat.
8.3 Bei einem von mayven zu vertretenden Verlust von Daten ist die Haftung nach Maßgabe der vorstehenden Absätze auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht für Daten, die ausschließlich innerhalb der Plattform gespeichert werden und deren Sicherung nach dem Vertrag oder dem Auftragsverarbeitungsvertrag in den Verantwortungsbereich von mayven fällt.
8.4 Der Kunde stellt mayven von begründeten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche auf einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform, einer rechtswidrigen Konfiguration, einer Verletzung von Rechten Dritter oder einer Verletzung der dem Kunden nach Ziffer 6 obliegenden Pflichten beruhen. Voraussetzung der Freistellung ist, dass mayven den Kunden unverzüglich über den geltend gemachten Anspruch informiert, keine Anerkenntnisse oder Vergleiche ohne Zustimmung des Kunden abgibt und dem Kunden, soweit rechtlich zulässig, die angemessene Kontrolle über die Verteidigung und Vergleichsverhandlungen ermöglicht.
8.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht
(a) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
(b) bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten;
(c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
(d) bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie oder Beschaffenheitsgarantie;
(e) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder
(f) soweit eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht wirksam beschränkt oder ausgeschlossen werden kann.
8.6 Der Kunde hat mayven Schäden und schadensrelevante Ereignisse unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform mitzuteilen und mayven im zumutbaren Umfang bei der Untersuchung und Minderung des Schadens zu unterstützen. Eine Verletzung dieser Mitwirkungspflicht berührt die Ansprüche des Kunden nur insoweit, wie der Kunde die verspätete oder unterlassene Mitteilung zu vertreten hat und mayven den Schaden oder dessen Vergrößerung bei rechtzeitiger Mitteilung hätte verhindern oder mindern können.
8.7 Der Kunde hat die von ihm autorisierten Administratoren und sonstigen Nutzer zur Einhaltung der für sie einschlägigen Pflichten aus dem Vertrag zu verpflichten. Der Kunde haftet für Handlungen und Unterlassungen der von ihm autorisierten Nutzer in gleichem Umfang wie für eigenes Verhalten, soweit diese im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform erfolgen.
8.8 Der Kunde ist für die rechtskonforme Auswahl, Einführung, Konfiguration und Nutzung der Plattform sowie für die auf Grundlage der Plattform getroffenen unternehmerischen Entscheidungen verantwortlich. Dies gilt nicht für gesetzliche oder vertragliche Pflichten, die dem Verantwortungsbereich von mayven zuzuordnen sind.
8.9 Der Kunde ist insbesondere für die Einhaltung der für ihn geltenden arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Dies umfasst die Durchführung erforderlicher Beteiligungs- und Mitbestimmungsverfahren, die Beachtung bestehender Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, tariflicher Vorgaben sowie die ordnungsgemäße Information der Beschäftigten. mayven übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Plattform ohne weitere rechtliche, organisatorische oder technische Maßnahmen des Kunden in dessen konkreter betrieblicher Organisation eingeführt oder verwendet werden darf.
8.10 Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von mayven, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen, die nicht auf einem Mangel der Plattform oder der Zusatzleistungen beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche
(a) wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens;
(b) wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
(c) wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels;
(d) aufgrund einer übernommenen Garantie;
(e) nach dem Produkthaftungsgesetz oder
(f) soweit die Verjährung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht wirksam verkürzt werden kann.
10 Vergütungen und Zahlungsbedingungen
10.1 Der Kunde zahlt mayven die im Vertrag angegebene Vergütung.
10.2 Alle Preise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird gegebenenfalls hinzugerechnet.
10.3 Die Vergütung wird nach Maßgabe des Angebots durch mayven in Rechnung gestellt. Rechnungen sind mit Zugang fällig und innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzugs ist mayven berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen. Befindet sich der Kunde trotz Mahnung und einer angemessenen Nachfrist mit einem wesentlichen Teil der Vergütung in Verzug, kann mayven den Zugang zur Plattform nach vorheriger Ankündigung vorübergehend sperren, soweit die Sperrung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien verhältnismäßig ist. Die Zahlungspflicht des Kunden und die weiteren gesetzlichen oder vertraglichen Rechte von mayven bleiben unberührt.
11 Vertragslaufzeit, Kündigung
11.1 Der Vertrag wird für die im Angebot festgelegte Erstlaufzeit geschlossen. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit und jedes anschließenden Verlängerungszeitraums automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Im Angebot vereinbarte abweichende Kündigungsfristen oder besondere ordentliche Kündigungsrechte, insbesondere für Pilot-, Beta-, Test-, Early-Access-, Co-Creation- oder vergleichbare Vertragsverhältnisse, gelten ausschließlich während der ersten zwölf Monate ab Vertragsbeginn. Sie können nur mit einem Beendigungszeitpunkt innerhalb dieser ersten zwölf Monate ausgeübt werden und entfallen anschließend. Nach Ablauf der ersten zwölf Monate gilt für die Beendigung der Erstlaufzeit und sämtlicher Verlängerungszeiträume ausschließlich die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Eine abweichende Regelung gilt für einen Verlängerungszeitraum nur, wenn dies im Angebot ausdrücklich bestimmt ist.
11.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und die Verletzung trotz Abmahnung oder Aufforderung zur Abhilfe nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt. Einer vorherigen Abmahnung oder Fristsetzung bedarf es nicht, wenn eine Abhilfe objektiv unmöglich ist, endgültig verweigert wird oder der kündigenden Partei eine Fortsetzung des Vertrages unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund für mayven kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde wesentlich oder wiederholt gegen seine Pflichten aus den Ziffern 4, 6, 12 oder 13 verstößt oder sich trotz Mahnung mit einem wesentlichen Teil der geschuldeten Vergütung in Verzug befindet.[MH3.1]
11.3 Kündigungen bedürfen der in Ziffer 16.1 vorgesehenen Form.
11.4 Mit Beendigung des Vertrages endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Plattform und ihrer technischen Komponenten. Der Kunde ist verpflichtet, die Browser-Erweiterung und sonstige von mayven bereitgestellte Client-Komponenten nach Vertragsende von seinen Systemen zu entfernen oder deren weitere Nutzung zu deaktivieren. Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende die Bereitstellung der in der Plattform vorhandenen Berichte und Kundendaten in einem von mayven bereitgestellten, üblichen maschinenlesbaren Format verlangen, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Nach Ablauf dieses Zeitraums löscht mayven die Kundendaten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen gesetzlichen Berechtigungen zur weiteren Speicherung bestehen. Daten in Sicherungskopien werden im Rahmen der regulären Lösch- und Überschreibzyklen gelöscht und bis dahin nicht mehr produktiv verarbeitet.
12 Datenschutz und Datensicherheit
12.1 Die datenschutzrechtliche Rolle der Parteien richtet sich nach der jeweiligen konkreten Verarbeitung und den tatsächlichen Zwecken und Mitteln der Datenverarbeitung. Soweit mayven personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierten Weisungen des Kunden verarbeitet, ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher und mayven Auftragsverarbeiter. Einzelheiten dieser Verarbeitung regelt der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag. Soweit mayven personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, insbesondere zur Vertragsverwaltung, Abrechnung, Kommunikation oder Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten, verarbeitet mayven diese Daten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit.
12.2 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der durch ihn veranlassten Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass eine geeignete Rechtsgrundlage besteht, die erforderlichen Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen erfüllt werden und gegebenenfalls notwendige Interessenabwägungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie arbeits- oder betriebsverfassungsrechtliche Beteiligungsverfahren durchgeführt werden. mayven stellt dem Kunden die im Rahmen der Plattform und des Auftragsverarbeitungsvertrages verfügbaren Informationen in angemessenem Umfang zur Verfügung, soweit diese zur Erfüllung der datenschutzrechtlichen Pflichten des Kunden erforderlich sind.
12.3 mayven verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung ausschließlich nach dokumentierten Weisungen des Kunden, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zu einer abweichenden Verarbeitung besteht. mayven trifft die im Auftragsverarbeitungsvertrag beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
12.4 Die Plattform ist auf eine Darstellung und Auswertung auf Ebene der erkannten KI-Tools sowie auf aggregierter Ebene ausgerichtet. Die Plattform stellt keine individuellen Nutzungsprofile einzelner Beschäftigter bereit und ermöglicht keine personenbezogene Leistungs- oder Verhaltensbewertung. Soweit für den technischen Betrieb, die Informationssicherheit, die Fehleranalyse oder die Bildung aggregierter Auswertungen vorübergehend technische Kennungen oder sonstige personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt deren Verarbeitung ausschließlich für die vereinbarten Zwecke und nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages. Eine Verwendung solcher Daten zur individuellen Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ist nicht Bestandteil des vertragsgemäßen Leistungsumfangs.
12.5 Informationen über Verarbeitungen personenbezogener Daten, für die mayven selbst datenschutzrechtlich verantwortlich ist, enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Lumaid, die auf der Website von Lumaid unter dem Menüpunkt „Datenschutz“ abrufbar ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden richtet sich vorrangig nach dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag.
13 Vertraulichkeit
Jede Partei verpflichtet sich, alle ihr im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, ausschließlich zur Durchführung des Vertrages zu verwenden und durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Sicherheitskonzepte, Software, Quellcode, Produktplanungen, Preisinformationen, Kunden- und Nutzungsdaten, Richtlinien, Auswertungen und sonstige Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich
(a) bei Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren;
(b) ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden;
(c) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren;
(d) rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden;
(e) unabhängig entwickelt wurden oder
(f) aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Soweit rechtlich zulässig, informiert die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei vorab über die beabsichtigte Offenlegung. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort. Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie so lange, wie die betreffende Information ein Geschäftsgeheimnis im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen darstellt.
14 Änderungen dieser AGB
mayven kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen, aus Sicherheitsgründen oder zur Anpassung an technische Entwicklungen. Änderungen dürfen das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich zulasten des Kunden verschieben. Änderungen der vereinbarten Hauptleistung, der Vergütung, der Haftung oder der Vertragslaufzeit bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Über sonstige Änderungen informiert mayven den Kunden mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum vorgesehenen Inkrafttreten widerspricht. mayven wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Änderungen, die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag grundsätzlich zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Ist mayven eine Fortsetzung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen objektiv nicht zumutbar, kann mayven den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
15 Zustimmung zum Vertragsübergang
mayven ist berechtigt, den Vertrag auf ein mit mayven oder der MAINGAU Energie GmbH im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen zu übertragen, sofern das übernehmende Unternehmen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übernimmt und die vertragsgemäße Leistungserbringung weiterhin gewährleistet ist. mayven wird den Kunden mindestens vier Wochen vor der geplanten Übertragung in Textform informieren. Führt die Übertragung für den Kunden zu einer wesentlichen Verschlechterung seiner rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Stellung, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt der Vertragsübertragung außerordentlich zu kündigen.
16 Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie rechtserhebliche Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben oder im Angebot ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Textform wird insbesondere durch E-Mail oder ein elektronisches Vertrags- beziehungsweise Signatursystem gewahrt. Individuelle Vertragsabreden der Parteien bleiben unabhängig von dieser Formregelung unberührt.
16.2 Auf den Vertrag und diese AGB findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
16.3 Hat der Kunde seinen Sitz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und ist er Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Offenbach am Main. mayven bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, werden alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über dessen Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Frankfurt am Main, Deutschland. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch.
Stand: August 2026